Organisationsstruktur – Zwischenzeitliche Regeln
1. Die Organisationsstruktur des IFC basiert auf den Massen, den Netzwerken der Bevölkerung und der Erreichung der Kontrolle in den Nachbarschaften und Distrikten. Wo immer die Balance der Kräfte es zulässt, werden Volkshäuser gegründet. Volkshäuser sind Basisorganisationen, welche die lokalen Kräfte vereinigen. In Volkshäusern trifft sich die einheimische Bevölkerung, organisiert sich, entscheidet autonom und übt ihre Souveränität aus. 2. IFC-Büro-Mitglieder werden gewählt, ausgenommen für die Startperiode oder wo Wahlen aufgrund fehlender Sicherheit nicht durchgeführt werden können. 3. Den lokalen Organisationen stehen Stadt- oder Distriktkomitees vor. 4. IFC wird in der Zeit zwischen den jährlichen Generalkonferenzen durch den Zentralrat geführt. Die Zentralratmitglieder werden an der jährlichen Generalkonferenz gewählt. 5. Die Jahreskonferenz ist das Treffen der Delegierten der IFC-Organisationen. Die Delegierten werden entsprechend der Konferenzregeln gewählt.
6.
Mitgliedschaft: 7. Politische Parteien können gemäss den durch IFC-Regeln festgelegten Bestimmungen ihre eigenen Fraktionen innerhalb des IFC bilden. 8. Mitglieder und Vertreter politischer Parteien haben keine speziellen Privilegien und können nur nach einer Wahlprozedere ein eigenes Büro im IFC haben.
9.
Grundtaktiken: 10. Finanzen: Die Finanzen des IFC basieren auf Transparenz und Offenheit. Alle Einkünfte, inklusive der Mitgliedergebühren und Ausgaben des IFC sind öffentlich und zugänglich für alle IFC-Mitglieder.
Interimistische Führung des IFCFührung und Treffen der nationalen IFC-Offiziellen in der Zwischenperiode – bis zur ersten Jahresgeneralkonferenz – wird folgendermassen bestimmt: 1. Der Zentralrat ist das höchste Organ des IFC 2. Der Zentralrat umfasst Gründer des IFC und Einzelpersonen (anerkannt durch den Zentralrat, wenn deren Mitgliedschaft den IFC stärkt) 3. Die erste Jahresgeneralkonferenz des IFC findet innerhalb von neun Monaten nach der Gründung des IFC statt.
4.
Der Zentralrat wählt die
Vorstandsmitglieder und den Generalsekretär
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